Bauleitplanung
Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
Flächennutzungsplan
Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt.
Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger.
Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne abgeleitet.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen des Planes sind "Ortsgesetz" und für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Zur besseren Verständlichkeit der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird in den meisten Fällen ein städtebaulicher Entwurf gezeichnet.


