Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht
Export landwirtschaftlicher Nutztiere
Für das Verbringen von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und für die Ausfuhr in Drittländer außerhalb der Europäischen Union ist eine amtstierärztliche Untersuchung der Exporttiere mit der Ausstellung einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung unmittelbar vor dem Export erforderlich. Für das Verbringen von landwirtschaftlichen Nutztieren in die Länder der Europäischen Union liegen die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz vor. Bei der Ausfuhr von Tieren in Drittländer stellen diese häufig zusätzliche Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere. Für einen Drittlandexport wird daher häufig eine längere Vorbereitungszeit benötigt, beispielsweise auf Grund von vorher durchzuführenden Blutuntersuchungen. Die Amtstierärztin/der Amtstierarzt kontrolliert den Gesundheitszustand der Exporttiere binnen 24 Stunden vor dem Verbringen vor Ort, ebenso wie tierschutzrechtliche Belange bei der Verladung und den Transportmitteln.


