Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht
Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen
Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört die Durchführung von Betriebsüberprüfungen in Lebensmittelbetrieben. Hierzu gehören Kioske, Imbissbetriebe, Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien, Fleischereien, der Getränke- und Gemüsehandel bis hin zu großen EG-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben routinemäßig oder bei speziellem Verdacht gezogen. Als Bedarfsgegenstand werden alle Gegenstände bezeichnet, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen (z.B. Geschirr, Besteck, Spielwaren, Bekleidung oder Reinigungsmittel). Aber auch Tabakwaren und kosmetische Erzeugnisse unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Bei Beanstandung dieser Proben oder Verbraucherbeschwerden folgen die notwendigen Maßnahmen. Die Mitarbeiter der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung beraten auch Gewerbetreibende und Bürger und geben allgemeine Verbraucherinformationen. Sofern die Gesundheit von Menschen geschädigt wurde, erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.
Als Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor Schädigungen, Täuschung und Irreführung durch eine nachvollziehbare sichere Produktion herauszustellen.Beratung von Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten durch Beratungen. Wir wollen es den Unternehmen erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei der Planung von neuen Betrieben zu berücksichtigen.
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