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    Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht

    Tierarzneimittel- und Rückstandskontrollen

    Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung. Durch sie soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.

    Strenge Vorschriften

    In der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren. Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.
    Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen.

    Kontrollen

    Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Mitarbeiter des Fachdienstes Tiere und Lebensmittel entnehmen Proben von lebenden und von geschlachteten Tieren, aber auch auch von Eiern, Milch, Honig etc. Staatliche Institute untersuchen diese Proben auf Rückstände.

    Arzneimittelüberwachung in den Herkunftsbeständen

    Seit dem 24. September 2001 ist jeder Halter von Lebensmittelliefernden Tieren verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen, in dem er unverzüglich jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzutragen hat. Ebenfalls seit dem 24. September 2001 ist der behandelnde Tierarzt verpflichtet, in einem Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabebeleg auch jede durchgeführte Arzneimittelanwendung und die Identität der behandelten Tiere einzutragen. Diese neue Vorschrift wird durch das Veterinäramt in Verdachtsfällen routinemäßig überprüft.

    Maßnahmen

    Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift der Fachdienst die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.

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    Letzte Änderung: 04.10.2006

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