Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht
Tierschutz
Die Überprüfung und Beratung von Tierhaltungen aufgrund spezieller Tierschutzvorschriften (Hühner, Schweine, Kälber) steht in diesem Bereich im Vordergrund.
Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
- Regelmäßige Kontrollen
Der Fachdienst ist auch für den Tierschutz zuständig: Amtstierärzte kontrollieren planmäßig die Einhaltung der Bestimmungen. - Besondere Überwachung
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
- Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
- Tiertransporte
- Tierschauen, Tierbörsen
- Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
- Tierheime
- Tierpensionen
- Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
- Schutzhundeausbildungsbetriebe
werden besonders überwacht.
- Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.


