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    Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht

    Tierseuchenbekämpfung

    Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringung von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen, die Einschleppung von Seuchen verhindern. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Veterinäramt, diagnostische und epidemiologische (Klärung der Infektionswege) Untersuchungen vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche die Tötung der erkrankten Tiere, die Schätzung ihres Wertes für die Entschädigung, Sperrmaßnahmen usw. zu veranlassen. Vergleichbare Maßnahmen werden auch beim Auftreten meldepflichtiger Tierkrankheiten oder Tiervergiftungen durchgeführt.

    Als bedeutsamste Tierseuchen seien folgende beispielhaft erwähnt

    Europäische Schweinepest (ESP)
    Aujeszkysche Krankheit (AK)
    Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
    Maul- und Klauenseuche (MKS)
    Tollwut
    Geflügelpest
    Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
    Amerikanische Faulbrut der Bienen
    Brucellose
    Leukose
    Tuberkulose
    Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
    Salmonellose

    Sofern Menschen betroffen sind (z. B. Tollwut, Tuberkulose) erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.

    Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch einer Tierseuche

    Hohe wirtschaftliche Bedeutung
    Tiergesundheit, insbesondere Seuchenfreiheit, ist ein wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen.

    Anzeige- und Meldepflichten
    Als Tierseuche anzeigepflichtig sind 37 Tierkrankheiten; eine besondere amtliche Überwachung gilt für das Auftreten weiterer 28 Tierkrankheiten, die meldepflichtig sind.

    Vorbeugung
    Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen überwachen die Tierseuchenbekämpfung den Viehhandel im Inland und den Handel mit Tieren und Erzeugnissen mit dem Ausland. Außerdem organisiert die Abteilung Monitoruntersuchungen in Nutztierbeständen.

    Bekämpfung
    Beim Ausbruch einer Seuche oder beim Verdacht darauf werden verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände amtstierärztlich untersucht. Die Abteilung Tierseuchenbekämpfung organisiert auch die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen.

    Entschädigungen
    Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste durch anzeigepflichtigen Tierseuchen und bestimmte meldepflichtige Tierkrankheiten bearbeitet ebenfalls die Abteilung Tierseuchenbekämpfung

    Wann muss eine Tierhaltung beim Veterinäramt angezeigt werden?
    Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner oder Truthühner zum Zwecke der Zucht oder der tierischen Produktion halten will, hat laut Viehverkehrsverordnung seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

    Tierbestandsanzeigen

    • Bienenhaltung
    • Haltung von Einhufern
    • Hühner- und Truthühnerhaltung
    • Rinderhaltung
    • Schafhaltung
    • Schweinehaltung
    • Ziegenhaltung

    Was wird benötigt wen Hund oder katze im Reiseverkehr mitgeführt werden?

    Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind unterschiedlich. Teilweise sind amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen erforderlich.

    Nähere Informationen haben in der Regel die diplomatischen Vertretungen (Botschaften) der Einreiseländer, teilweise die Fluggesellschaften sowie die praktizierenden Tierärzte. Auch der ADAC hält die aktuellen Einreisebestimmungen der wichtigsten (auch außereuropäischen) Reiseländer vor.

     

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    Letzte Änderung: 28.05.2009

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