Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht
Schädlingsbekämpfung
Meldungen über Rattenbefall werden entgegen genommen und an ein durch Vertrag mit der Stadt verbundenes Schädlingsbekämpfungsunternehmen weitergeleitet. Gebühren bzw. Kosten:
Dieser Service einer Erstbelegung ist für den Beschwerdeführer kostenlos, d. h. die Stadt Emden übernimmt die Kosten. Dies gilt nicht bei der privaten Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers.
weitere Infos:
Information über den Umgang mit Wanderratten
Informationen zum Thema "Taubenfütterung"
Liste der amtlich bestellten Bisamfänger
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