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    Fachdienst Bürgerbüro

    Ummeldung einer Wohnung

    Haben Sie innerhalb der Stadt Ihre Wohnung gewechselt, ist eine Ummeldung notwendig. Das dafür notwendige Formular erhalten Sie im Bürgerbüro. Die Ummeldefrist beträgt eine Woche. Bei der Abgabe der Ummeldung sollten Sie den Personalausweis mitbringen, damit wir darin die neue Anschrift eintragen können.

    Wichtige Hinweise:

    • Bitte beachten Sie, dass nach § 9 (1) Nds. Meldegesetz die Anmeldung der Wohnung bei der Meldebehörde grundsätzlich erst ab Einzugsdatum erfolgen kann. Eine Verarbeitung der Ummeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht zulässig.

    • Bei Haltern von Kfz-Fahrzeugen benötigen wir den/die Fahrzeugschein/e zur Änderung der Anschrift. Kosten pro Fahrzeugschein: 11,70 €
      Zur Änderung sind die Kfz-Halter verpflichtet. 

      Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 31.07.2007

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