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    Fachdienst Bürgerbüro

    Gewerbezentralregister

    In gewerblichen Angelegenheiten wird oft eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Der dafür notwendige Antrag muss beim Bürgerbüro gestellt werden. Er wird an das Gewerbezentralregister in Bonn weitergeleitet und von dort aus wird die Auskunft an Sie oder, wenn diese bei einer Behörde vorgelegt werden muss, an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.

    Sie benötigen, falls die Auskunft direkt an eine Behörde geschickt werden soll:
    • die genaue postalische Anschrift der Behörde
    • das Akten- oder Geschäftszeichen
    • die genaue postalische Anschrift der Behörde
    • das Akten- oder Geschäftszeichen

    Kosten: 13,00 €

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    Letzte Änderung: 16.08.2006

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