Fachdienst Bürgerbüro
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass (früher: Kinderausweis). Der Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Falls das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dies durch den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.Das Kind muss, sofern es schon alleine schreiben kann, mit vorstellig werden, damit der Antrag hier unterschrieben werden kann.
Es wird ein aktuelles Passfoto, egal wie alt Ihr Kind ist, im Format 45 x 35 mm benötigt.
Hierzu ist die neue Fotomustertafel zu beachten.
Sie benötigen:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- die Personalausweise beider Elternteile
- Zustimmungserklärung. ( pdf Datei, 43kb)
Kosten: 13 €
Wichtiger Hinweis: Seit dem 26.10.2004 ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Pass erforderlich. Kinderausweise/Kinderreisepässe erfüllen diese Voraussetzungen nicht, in solchen Fällen ist ein Reisepass erforderlich !
Bei Verlängerung:
Die Verlängerung eines Kinderausweises ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr möglich, es muss ein Kinderreisepass beantragt werden. Bitte bringen Sie den alten Kinderausweis und ein aktuelles Foto mit.
Ein Kinderreisepass hingegen kann verlängert werden ( höchstens bis zum 12. Lebensjahr ). Auch hier muss das Kind, sofern es schon alleine schreiben kann, bei der Antragstellung mit den Sorgeberechtigen persönlich erscheinen !
Kosten: 6,00 €.
Telefon: 87-18 00
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