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    Fachdienst Bürgerbüro

    Motorbootgenehmigung

    Für alle Gewässer, die der Aufsicht des I. Entwässerungsverbandes Emden  im Landkreis Aurich und der Stadt Emden sowie des Entwässerungsverbandes Oldersum in der Stadt Emden unterstehen und von ihnen unterhalten werden, gelten bezüglich des Befahrens besondere Regelungen. Diese Regelungen sind dem Niedersächsischen Wassergesetz in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Die Verordnung über den Verkehr mit Motorfahrzeugen auf den vorbeschriebenen Gewässern ist hier abrufbar.
    Alle auf diesen Gewässern verkehrenden Motorboote sind Kennzeichenpflichtig. Hierzu zählen auch Segelboote, die mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind.

    • Bei der Stadt Emden können die Mitglieder von Wasser- und Bootssportvereinen sowie des Bezirksfischereiverbandes die Bootskennzeichen beantragen.  
      Tel.: 04921-87 1342

    • Beim Landkreis Aurich können alle Nichtvereinsmitglieder die Bootskennzeichen beantragen.
      Tel.: 04941-16 6070


     

     





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    Letzte Änderung: 09.04.2009

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