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    Fachdienst Bürgerbüro

    Personalausweis

    Kurzinfo     Personalausweis    

     

    -          alter Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass

    -          persönliches Erscheinen

    -          Foto (neu & biometrisch!)

    -          Geburtsurkunde

    -          22,80 – 28,80 Euro

     

    Ausführliche Information:                                 

    Grundsätzliches

    Alle Deutschen sind gesetzlich verpflichtet zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Der Antrag wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgefüllt. Da der Ausweis persönlich unterschrieben werden muss, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

    In dem neuen Personalausweis können freiwillig zur ihrer Sicherheit die Fingerabdrücke mit aufgenommen werden. Diese werden ausschließlich auf einem Chip im Ausweis gespeichert und können später nur von staatlichen Stellen (z.B. Behörden, Zoll, Polizei) ausgelesen werden. Die Speicherung ist freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn sie keine Speicherung wünschen. Eine nachträgliche Speicherung ist nicht möglich. In diesem Fall muss erneut ein kostenpflichtiger Personalausweis beantragt werden.

     

    Bei der Antragstellung erhalten Sie die kostenlose Broschüre der Bundesdruckerei „Der neue Personalausweis – Informationen zur Online-Ausweisfunktion“.

    Die Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“ erhalten Sie auch außerhalb der Antragstellung bei uns im Bürgerbüro.

    Eine Zusendung der Broschüren ist nicht möglich.

     

    Alle weiteren Infos zum neuen elektronischen Personalausweis erhalten Sie unter folgender Internetseite:

    www.personalausweisportal.de

     

    Informationen für Software zum neuen Personalausweis und geeignete Kartenlesegeräte erhalten Sie hier:

    https://www.ausweisapp.bund.de/pweb/index.do

     

    Der Personalausweis wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertigesamt.de

     


    Mitzubringen:

    Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie Ihren alten Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass mitbringen.

    Fotomustertafel (Link)

    Heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind (Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, geschlossenem Mund, geradem Blick in die Kamera und einer Gesichtshöhe von 32 bis 36 mm ohne Kopfbedeckung).

    Fotos aus Automaten sind speziell bei Personalausweisen nicht zu empfehlen.


    Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als der deutschen besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.

    Urkunde (Geburtsurkunde / Heiratsurkunde):

    Sollten Sie keinen Ausweis oder Pass besitzen, müssen Sie anstelle des alten Ausweises eine standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) vorlegen. Eventuell müssen wir Sie identifizieren lassen, z.B. durch eine andere Passbehörde (dieses kann einige Tage dauern) oder eines Familienmitgliedes, welches sich ausweisen kann. 

    Eine Urkunde benötigen wir auch, wenn der bisherige Pass / Ausweis nicht in Emden ausgestellt wurde oder eine Namensänderung vorgenommen wurde.

    Verlust des Personalausweises:

    Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden.

    Bei Verlust des neuen Personalausweises:

    Sperrnotrufnummer für den Personalausweis unter Angabe Ihres Sperrkennwortes, Namen und Geburtsdatums für die sofortige Sperrung:

    0180-1 33 33 33

    Lieferzeit / Bearbeitungsdauer:

    Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Erhebliche Wartezeiten bei der Ausstellung (ca. 5 Wochen) sind möglich. Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist. Dafür wird Ihnen bei der Beantragung ein Termin mitgegeben. Alternativ können wir Ihnen auch eine E-Mail zukommen lassen. Dafür benötigen wir bei der Beantragung Ihre Mailanschrift.

    PIN-Nummer / PIN-Brief:

    Innerhalb der 3wöchigen Lieferzeit erhalten Sie vorab von der Bundesdruckerei, sofern Sie über 16 Jahre alt sind, einen PIN-Brief mit der vorläufigen Transport-PIN-Nummer, dem Sperrkennwort und die PUK-Nummer. Der PIN-Brief kann auch alternativ im Ausnahmefall zum Bürgerbüro gesendet werden, wenn z.B. Ihr häuslicher Briefkasten nicht sicher oder die Zusendung an Ihre Wohnadresse nicht möglich ist.

    Wichtig: Der Personalausweis liegt dem Bürgerbüro zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor und kann vor dem Ihnen bekannten Termin noch nicht abgeholt werden (3 Wochen nach Antragstellung)!

    Abholung:

    Die Abholung erfolgt nicht wie bisher am Info-Schalter, sondern am Sachbearbeiterschalter mit Wartezeit. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen. Bei der Abholung ist der alte Ausweis oder Kinderausweis/ Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann der Kinderausweis/Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden. Ein alter Personalausweis muss auf jeden Fall von uns eingezogen werden.

    Bei der Abholung müssen Sie sich entscheiden, ob die „Online-Ausweisfunktion“ in Ihrem Ausweis ein- oder ausgeschaltet werden soll. Eine Informationsbroschüre dazu erhalten Sie bei Antragstellung. Außerdem müssen wir von Ihnen wissen, ob Sie den PIN-Brief bereits erhalten haben (gilt nur für Personen ab 16 Jahre). Hierbei ist zu beachten, dass wenn Sie den PIN-Brief noch nicht erhalten haben und der Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, die "Online-Ausweisfunktion" ausgeschaltet werden muss, sofern Sie diese nutzen wollen. Der PIN-Brief enthält unter anderem eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN-Nummer. Diese kann später oder bei Abholung des Ausweis im Bürgerbüro auf eine neue 6-stellige Nummer, die Sie sich selber überlegen und merken müssen, geändert werden. Diese Änderung ist kostenlos. Die neue PIN-Nummer sollte keine einfache Nummerfolge, wie z.B. „123456“ oder „111111“, nicht Ihr Geburtsdatum oder eine bereits vorhandene Nummer, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist, sein.


    Gültigkeit:

    Der Ausweis ist für Personen unter 24 Jahre  6 Jahre, für alle anderen Personen 10 Jahre gültig.

    Verlängerung / Änderung:

    Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden. Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.

    Jugendliche:

    Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.

    Vorläufiger Personalausweis:

    Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis, kann dieser zusätzlich nur in Verbindung mit dem regulären Ausweis und wenn alle Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt. Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertigesamt.de.


    Vordrucke:

    • Abholvollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung
    • Zustimmungserklärung beider Elternteile (sowie deren beiden Personalausweise oder Pässe) bei Jugendlichen unter 16 Jahren.

    Kosten: 

    22,80 € (bis 24 Jahre)

    28,80 € (ab 24 Jahre)

    10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis.

    Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig 

    Weitere Informationen durch das Bürgerbüro in Emden unter:


    Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 07.01.2011

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