Fachdienst Bürgerbüro
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das in Emden zugelassen ist
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte
- Einverständniserklärung für Minderjährige
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination / neue Wunschnummer erhalten soll)
Gebühr : 19,20 € (bei gleicher Nummernkombination)*
Gebühr : 30,00 € (bei neuer Nummernkombination)*
* Hinweise auf Zusatzgebühren:
- Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
- Vorreservierungsgebühr = 2,60 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz = 14,90 €
- Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
- Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15.30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).
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