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    Fachdienst Bürgerbüro

    Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das in Emden zugelassen ist


    • Fahrzeugbrief
    • Fahrzeugschein
    • Versicherungsbestätigungskarte
    • Einverständniserklärung für Minderjährige
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
    • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
    • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
    • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
    • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination / neue Wunschnummer erhalten soll)

    Gebühr : 19,20 € (bei gleicher Nummernkombination)*

    Gebühr : 30,00 € (bei neuer  Nummernkombination)*

    * Hinweise auf Zusatzgebühren:

    • Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
    • Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
    • Vorreservierungsgebühr       =   2,60 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz = 14,90 €
    • Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
    • Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15.30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).

     

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    Letzte Änderung: 06.03.2009

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