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    Umschreibung eines stillgelegten/abgemeldeten gebrauchten Fahrzeuges, das außerhalb des Zulassungsezirkes/außerhalb von Emden zugelassen ist /war

    • Fahrzeugbrief
    • Fahrzeugschein
    • Versicherungsbestätigungskarte
    • Personalausweis / Reisepass des zukünftigen Halters
    • Einverständniserklärung für Minderjährige
    • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
    • Kennzeichen (wenn dass Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
    • Gebühr : 29,50 € (mit Halterwechsel)*
    • Gebühr : 26,90 € (ohne Halterwechsel)*

    *Hinweise auf Zusatzgebühren:

    • Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder
    • Wunschkennzeichengebühr =   10,20 €
    • Vorreservierungsgebühr       =     2,60 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) =  5,10 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz = 14,90 €
    • Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienst vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
    • Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt) kommen noch 15.30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).

     

     

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    Letzte Änderung: 06.03.2009

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