Umschreibung eines stillgelegten/abgemeldeten gebrauchten Fahrzeuges, das außerhalb des Zulassungsezirkes/außerhalb von Emden zugelassen ist /war
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte
- Personalausweis / Reisepass des zukünftigen Halters
- Einverständniserklärung für Minderjährige
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Kennzeichen (wenn dass Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Gebühr : 29,50 € (mit Halterwechsel)*
- Gebühr : 26,90 € (ohne Halterwechsel)*
*Hinweise auf Zusatzgebühren:
- Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
- Vorreservierungsgebühr = 2,60 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz = 14,90 €
- Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienst vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
- Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt) kommen noch 15.30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).


