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    Fachdienst Bürgerbüro

    Untersuchungsberechtigungsschein


    Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Dafür erhalten sie von uns einen "Untersuchungsberechtigungsschein", der beim Arzt abzugeben ist. Der Schein und die Untersuchung sind kostenlos.

    Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 16.08.2006

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