Fachdienst Bürgerbüro
Volksbegehren
Das Niedersächsische Recht bietet durch Volksbegehren und Volksinitiativen unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Einflussnahme auf Angelegenheiten, die dem Landesrecht unterliegen.
Das Bürgerbüro bestätigt das Wahlrecht der Personen, die durch ihre Unterschrift ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative unterstützen.
Telefon: 87-18 00


