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    Wehrerfassung



    Alle männlichen Deutschen müssen sich unabhängig davon, ob sie für den Wehr- oder Zivildienst geeignet sind, vor dem 18. Lebensjahr erfassen lassen. Die betroffene Person wird vom Bürgerbüro angeschrieben und um Prüfung der im Anschreiben aufgeführten persönlichen Daten gebeten Die Daten werden danach vom Bürgerbüro an das Kreiswehrersatzamt übermittelt.
    Anträge auf eine Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst ist nach der Erfassung beim Kreiswehrersatzamt zu stellen.

    Für Freiwillige, die sich vorzeitig erfassen lassen wollen, gelten besondere Regelungen, die sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter erklären lassen.

    Telefon: 87-13 42

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    Letzte Änderung: 16.08.2006

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