Fachdienst Bürgerbüro
Abmeldung einer Wohnung/ Wegzug
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie eine andere Wohnung im Bundesgebiet beziehen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe einer Nebenwohnung ist jedoch jeweils eine Abmeldung erforderlich.
Formulare: an unserem Infoschalter
Kosten: keine
Telefon: 87-18 00
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