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    Fachdienst Bürgerbüro

    Anmeldung einer Wohnung


    Wenn Sie nach Emden ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden.

    Sie benötigen: 

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
      Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung ein zusätzliches Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
      Diesen Vordruck erhalten Sie kostenlos am Info-Schalter.

    Wichtige Hinweise:

    • Bitte beachten Sie, dass nach § 9 (1) Nds. Meldegesetz die Anmeldung der Wohnung bei der Meldebehörde grundsätzlich erst ab Einzugsdatum erfolgen kann. Eine Verarbeitung der Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht zulässig.

    • Eine Abmeldung in der früheren Wohnsitzgemeinde ist nicht mehr erforderlich, sie wird von uns automatisch vorgenommen. Behalten Sie auch Ihre Wohnung am bisherigen Wohnort, ist eine Abmeldebestätigung selbstverständlich auch nicht erforderlich.

    Kosten: keine

    Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 31.07.2007

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