Fachdienst Bürgerbüro
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigungskarte (hier eine spezielle gelbe Versicherungskarte im Drei- oder Vierfachsatz nur für Ausfuhrkennzeichen)
- Personalausweis/Reisepass, Passersatz des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug abgemeldet ist)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Personenkraftwagen (PKW) sind vorzuführen
Gebühr : 34,80 €
* Hinweise auf Zusatzgebühren :
- Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
- Vorreservierungsgebühr = 2,60 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz =14,90 €.
- Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
- Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).


