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    Fachdienst Bürgerbüro

    Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (ehemals Zollkennzeichens) zum Überführen eines Fahrzeuges ins Ausland


    • Fahrzeugbrief
    • Versicherungsbestätigungskarte (hier eine spezielle gelbe Versicherungskarte im Drei- oder Vierfachsatz nur für Ausfuhrkennzeichen)
    • Personalausweis/Reisepass, Passersatz des zukünftigen Halters
    • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
    • Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug abgemeldet ist)
    • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
    • Personenkraftwagen (PKW) sind vorzuführen

    Gebühr : 34,80 €

    * Hinweise auf Zusatzgebühren :

    • Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
    • Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
    • Vorreservierungsgebühr       =   2,60 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz =14,90 €.
    • Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
    • Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).




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    Letzte Änderung: 06.03.2009

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