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    Fachdienst Bürgerbüro

    Auskunft aus dem Melderegister

    Aber auch anderen Personen, Firmen usw. kann bei einer Anfrage eine Auskunft über Namen und Anschriften erteilt werden >einfache Melderegisterauskunft<. Weitergehende Daten sind besonders geschützt. Nur wenn jemand ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend macht, darf auch eine Auskunft über das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit usw. erteilt werden >erweiterte Melderegisterauskunft<.

    Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.

    Kosten:


    • einfache Melderegisterauskunft: zwischen 4,80 und 8,70 €
    • erweiterte Melderegisterauskunft: zwischen 7,70 und 12,80 €


    Sie haben das Recht, eine Auskunft über die Daten zu erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind. Diese Auskunft ist kostenlos.Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass

    Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 16.08.2006

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