Fachdienst Bürgerbüro
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines
- Fahrzeugbrief (nur wenn noch altes Muster - keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorhanden)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung
- Personalausweis/Reisepass des Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Gebühr : 11,20 € (bei Verlust oder beim Umtausch und Vorlage des alten Fahrzeugscheines)


