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    Fachdienst Bürgerbüro

    Beglaubigungen

    Sie können bei uns Kopien oder Abschriften von Schriftstücken beglaubigen lassen. Von standesamtlichen Urkunden dürfen allerdings keine Kopien beglaubigt werden.

    Unterschriften werden ebenfalls beglaubigt, wenn die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet wird.

    Die Kopien der zu beglaubigenden Schriftstücke können Sie auch von uns gegen Gebühr anfertigen lassen.
    In bestimmten Angelegenheiten (z. B. in Rentensachen) werden keine Gebühren erhoben.

    Sie benötigen:

    • die Originale der zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften

    Kosten:
    • für eine von uns erstellte und beglaubigte Kopie: 4,00 € + 0,50 € pro Kopie (nur DIN-A4)
    • für die Beglaubigung einer mitgebrachten Kopie: 6,00 € je Seite
    • für eine beglaubigte Unterschrift: 6,00 €



    Telefon: 87-18 00

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    Letzte Änderung: 16.08.2006

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