Fachdienst Bürgerbüro
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges für den bisherigen Fahrzeughalter
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte
- Personalausweis / Reisepass des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Abmeldebescheinigung
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Kennzeichen (außer wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination / neue Wunschnummer erhalten soll)
Gebühr : 11,70 € (bei gleicher Nummernkombination)*
Gebühr : 27,40 € (bei neuer Nummernkombination)*
* Hinweise auf Zusatzgebühren :
- Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
- Vorreservierungsgebühr = 2,60 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz =14,90 €.
- Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
- Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).
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