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    Fachdienst Bürgerbüro

    Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges für den bisherigen Fahrzeughalter

     

    • Fahrzeugbrief
    • Fahrzeugschein
    • Versicherungsbestätigungskarte
    • Personalausweis / Reisepass des zukünftigen Halters
    • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
    • Abmeldebescheinigung
    • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
    • Kennzeichen (außer wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination / neue Wunschnummer erhalten soll)

    Gebühr : 11,70 € (bei gleicher Nummernkombination)*

    Gebühr : 27,40 € (bei neuer Nummernkombination)*

    * Hinweise auf Zusatzgebühren :

    • Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
    • Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
    • Vorreservierungsgebühr       =   2,60 €
    • Zulassungsbescheinigung  Teil 2 / Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz =14,90 €.
    • Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort. Preise bitte dort erfragen.
    • Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).
       




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    Letzte Änderung: 06.03.2009

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