Fachdienst Bürgerbüro
Zulassung eines Neufahrzeuges (fabrikneu):
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigungskarte
- Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
- Einverständniserklärung für Minderjährige
- Einzugsermächtigung (pdf-datei, 42 kb) für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftrager den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
Gebühr : 26,90 € *
* Hinweise auf Zusatzgebühren:
- Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
- Vorreservierungsgebühr = 2,60 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2/ Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10 €
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben; Ersatz = 14,90 €
- Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen.
- Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu ! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).


