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    Fachdienst Brand, - Zivil und Katastrophenschutz

    Vorbeugender Brandschutz

     

     

     

    Unter Vorbeugendem Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die

     

    • eine Entstehung von Bränden verhütet,
    • eine Brandausbreitung verhindert,
    • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und die
    • Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereitet.

     

     Gliederung des Vorbeugenden Brandschutzes 
     
    Baulicher BrandschutzAnlagentechnischer BrandschutzOrganisatorischer Brandschutz

    Zuständigkeit

     

    Die Kommunen sind im „Eigenen Wirkungskreis“ für den Vorbeugenden Brandschutz zuständig, d. h. diese Aufgabe ist zwar vom Land Niedersachsen im § 23 des Nds. Brandschutzgesetzes vorgegeben, muss aber von den Landkreisen und den Kreisfreien Städten in Eigenverantwortung durchgeführt werden.

     

    Diese Aufgaben werden in den Landkreisen von sogenannten Brandschutzprüfern und in größeren Städten mit Berufsfeuerwehr durch eine eigene Abteilung Vorbeugender Brandschutz

    innerhalb dieser Berufsfeuerwehr wahrgenommen. In Städten mit einer Hauptamtlichen Wachbereitschaft, wie es in Emden der Fall ist, wird diese Tätigkeit ebenfalls von einem Brandschutzprüfer ausgeführt.

     Aufgabengebiete 
    Hauptamtliche BrandschauMitwirkung in GenehmigungsverfahrenBrandschutzberatung

     

    • Der  vorbeugende Brandschutz umfasst

      • persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung
      • bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
      • Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von GebäudenVorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz

     

    Baulicher Brandschutz

     

    Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Sachen in Bauwerken vor Brandein-wirkung zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum inner-halb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern.

     

     

    Die wesentlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind:

    1.  Rechtliche Anforderungen
      • festgelegt in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Normen Ausführungsvorschriften von Verbänden, Versicherungen, Institute und Sachverständige (im Einzelfall kann es sich hier um Länder-, Bundes- oder Europarecht handeln.).
    2.   Technische Anfordwerungen
      • DIN-, E-Normen (Deutsche bzw. Europäische Normen)

        Institut für Bautechnik u. a.

        Technische Regeln für den Umgang mit bestimmten

        Stoffen (brennbare Flüssigkeiten, Gase, feste Stoffe)

        Ingenieurverbänden (VDI, VDE u. a.)

        Versicherungen (VDS), Sachverständige

    Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:

     

    • Abstände schaffen und einhalten
    • Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige Umfassungswände und Decken,
    • Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandabschottungen
    • Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
    • Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
    • brandsichere Brennstofflager
    • ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
    • Blitzschutz

     

    Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausweitung in waagerechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.


    Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandsabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.

     

    Anlagentechnischer Brandschutz (Brandschutzseinrichtungen)

    Brandschutzeinrichtungen werden eingesetzt, um auch bei hoher Brandgefährdung das Brandrisiko klein zu halten. Der Einbau ortsfester Brandschutzeinrichtungen kann von der Behörde aufgetragen werden oder auch im eigenen Interesse erfolgen.

    Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen sind:

     

    • Brandmeldeeinrichtungen ® Anlage „Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Emden“
      Automatische Löschanlagen
    • Rauch und Wärmeabzugsanlagen
    • Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung
    • Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zündung
    • Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes

     

    Organisatorischer Brandschutz

    Bei der Planung von Arbeitsabläufen in Betrieben, Gebäudestrukturen und Verteilung von Personen in Verwaltungs-, Verkaufsgebäuden und Versammlungsstätten muss der vorbeugende Brandschutz berücksichtigt werden. Mitarbeiter, Publikum und Feuerwehr sind möglichst umfangreich für den Brandfall zu informieren bzw. Aufgaben zuzuteilen.

     

    Dazu gehören unter anderem:

    • Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
    • Feuerwehrpläne
    • Merkblatt „Verhalten im Brandfall“
    • Brandschutzordnungen
    • Brandschutzbeauftragte, Selbsthilfekräfte
    • Brandsicherheitswachen
    • Feuerwehrzufahrten, Löschwasser

     

    Hauptamtliche Brandschau

    Die Hauptamtliche Brandschau stellt eine wiederkehrende Überprüfung von bestehenden Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen dar und dient der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung der Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt.


    Mitwirkung in Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren
     

    Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung und der Sicherstellung von Fluchtwegen in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten, und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten.

     

    Brandschutzberatung

     

    Unabhängig von konkreten Maßnahmen werden auf Wunsch oder nach Bedarf auch Beratungsgespräche mit Ingenieuren, Architekten, Unternehmern, Bauherren, Behörden und auch Privatpersonen durchgeführt, um Einzelfragen des Vorbeugenden Brandschutzes zu klären oder auch um ganz allgemein Erläuterungen zur Brandschutzproblematik zu erhalten.

     


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    Letzte Änderung: 14.09.2006

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