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    Fachdienst Bauaufsicht

     

    Was muss ich tun, wenn ich bauen will?

    Beim Bereich Bauordnung und Denkmalschutz, dem Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden, können Sie sich beraten lassen und einen Bauantrag bzw. denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsantrag stellen.

    Neben der Erteilung von Baugenehmigungen (§ 75 (1) NBauO), sowie die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen (§ 10 NDSchG), ist der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden für die Bescheidung von Bauvoranfragen (§ 74 NauO), Bauanzeigen (§ 69 a NBauO), die Teilung von Grundstücken (§ 94 NBauO),  die Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses (§ 92 NBauO) zuständig.

    Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende Anlagen wie Gebäude, aber auch Werbeanlagen, Aufschüttungen, Lagerplätze, Stellplätze, Spiel- und Sportplätze und weiteres.

    Zu den Baumaßnahmen zählt neben der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Beseitigung, der Nutzungsänderung und der Instandsetzung von baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen, auch der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Modernisierung eines Baudenkmales.

    Zur Genehmigungespflicht baulicher Anlagen, siehe die §§ 2 und 68 NBauO und § 29 BauGB bzw. den § 10 des NDSchG. Die Baudenkmale in der Stadt Emden sind in einer Denkmalliste aufgeführt; diese Liste ist jedoch nicht abschließend!

    Durch eine qualifizierte Vorabstimmung werden Fehler vermieden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens oder im Rahmen des denkmaschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens korrigiert werden müssten oder zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen könnten.

    Beraten lassen können sich auch Nachbarn, die Sorge haben, durch ein in der Nähe vorgesehenes Bauvorhaben bzw. Baumaßnahmen Beeinträchtigungen oder Störungen ausgesetzt zu werden.

    Grundstückseigentümer sowie Nachbarn, welche ein berechtigtes Interesse geltend machen können, haben auch das Recht, die im Bereich Bauordnung nach Straße und Hausnummer sortierten Bauakten einzusehen.

    Hier finden Sie die Ansprechpartner und deren wesentlichen Aufgaben. 

    Letzte Änderung: 13.12.2011

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