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    Abwehrender Brandschutz und Hilfeleistung

    Der Stadt Emden obliegt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Stadtgebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde die Stadt Emden kraft Gesetzes verpflichtet; im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung handelt es sich daher um eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.

    Unter abwehrender Brandschutz versteht man alle aktiven Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren, die durch Brände entstehen, dienen. Gemeinhin also die Brandbekämpfung im weitesten Sinne. Hilfeleistung meint die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und größeren Schadensereignissen, bei Notständen und Katastrophen sowie zur Rettung von Menschenleben.

    Die Stadt Emden unterhält zur Erfüllung dieser Aufgaben die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emden. Sie ist eine – rechtlich unselbständige - Einrichtung der Stadt Emden und besteht aus 7 Ortsfeuerwehren und spezialisierten Einheiten (Schiffsbrandbekämpfung, Verkehrssicherungsdienst, Aufbau Behandlungsplatz 50 mit dem DRK, Gefahrgut-, IuK-, Taucher- und Höhenrettungsgruppe sowie dem Versorgungszug). Die Feuerwehr Emden ist durch das Miteinander von Freiwilliger Feuerwehr und Hauptberuflicher Wachbereitschaft (HBW) geprägt.

     

    Als kreisfreie Stadt obliegen der Stadt Emden auch weitere Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, hierzu zählen insbesondere

    -          die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale

    -          die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    -          die Durchführung von Ausbildungslehrgängen

     

     

    Einheiten der Feuerwehr Emden im Abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung

     

     

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    Letzte Änderung: 27.01.2010

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