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    Katastrophenschutz

     

    In Deutschland verfügt der Katastrophenschutz weder über eigene Einsatzkräfte noch ist er eine fest abzugrenzende Aufgabe wie zum Beispiel die Brandbekämpfung. Katastrophenschutz ist vielmehr die sorgfältige Vorbereitung auf große Schadenslagen und die Organisation einer einheitlichen Führung aller Einsatzkräfte und Aufgabenträgern zur Bewältigung der Schadenslage.

     

    Der Katastrophenschutz ist Ländersache, er hat seine rechtlichen Grundlage im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz vom 14.02.2002. Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Stadt Emden als kreisfreie Stadt, sie ist die für ihr Gebiet zuständige Katastrophenschutzbehörde.

     

    Nach der Definition des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist Katastrophenschutz die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung von Katastrophen. Ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solche Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

     

    Die Stadt Emden hält einen Katastrophenschutzstab vor. Dieser Stab bündelt im Katastrophenfall alle strategischen, logistischen und kommunikationsbezogenen Aufgaben zur Katastrophenbekämpfung, die im normalen Dienstbetrieb auf viele Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung verteilt sind.

     

    Zur Vorbereitung der Bekämpfungsmaßnahmen werden ein Katastrophenschutzplan, Sonderpläne für besondere Gefahrenlagen und externe Notfallpläne für Betriebe, von denen bei schweren Störungen Gefahren für die Umwelt ausgehen können, erstellt. Diese Pläne enthalten umfassende Daten über Einsatzkräfte und –mittel sowie standardisierte Vorgehensweisen.

     

    Als Einheiten zur Katastrophenbekämpfung stehen auf dem Gebiet der Stadt Emden die Freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz und der Rettungsdienst zur Verfügung. Weitere Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken, sind u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser-Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Auch erweisen sich die Bundeswehr, die Bundespolizei und ausländische Streitkräfte bei Katastropheneinsätzen als hilfreich.

     

    Die o.g. Hilfsorganisationen stellen Einheiten und Einrichtungen insbesondere für folgende Fachdienste im Katastrophenschutz auf: Brandschutzdienst, Bergungsdienst, Instandsetzungsdienst, Sanitätsdienst, ABC-Dienst, Betreuungsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst, Versorgungsdienst.

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    Letzte Änderung: 04.07.2006

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