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Allgemeine Informationen
Hier finden Sie Emder Kindertagesstätten in Ihrer Nähe
Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte |
In der Stadt Emden werden in 23 Tageseinrichtungen, die von 10 unterschiedlichen Trägern betrieben werden. Es werden etwa 1600 Kinder betreut. (Verzeichnis). Das Angebot reicht dabei von reinen Krippengruppen (Kinder unter 3 Jahren), Kindergartengruppen (Kinder von 3 – 6 Jahren), Hortgruppen (Schulkinder bis max. 14 Jahren) bis hin zu altersübergreifenden Gruppen (Kinder von 2 – 6 Jahren). In 4 Einrichtungen werden zudem in 7 Gruppen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut.
Ähnlich vielfältig wie die Trägerschaften (reformierte, lutherische und katholische Kirchengemeinden, Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, das Studentenwerk, der Deutsche Kinderschutzbund, verschiedene Elternvereine und Initiativen, sowie die Stadt Emden) ist auch die Gestaltung der Öffnungszeit in den verschiedenen Häusern. Neben den unterschiedlichen Regelbetreuungszeiten (4, 6, 8 Stunden) werden oftmals auch Sonderöffnungen, eine ½ bis 1 Stunde vor oder nach den „normalen“ Gruppenzeiten angeboten. Die Leiterinnen der Einrichtungen oder der FD Kinder und Familien der Stadt Emden geben Ihnen gerne Auskunft.
Auftrag der Tageseinrichtungen
Unabhängig von der jeweiligen erzieherischen Grundrichtung der einzelnen Träger, die sie mit unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Schwerpunkten in eigener Verantwortung zu gestalten haben, obliegt allen Tageseinrichtungen ein eigener Erziehungs- und Bildungsauftrag, den sie in Ergänzung zur Familienerziehung und im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten zu erfüllen haben. Die Stadt Emden sichert durch die Förderung der Einrichtungen allen Trägern hierbei ähnliche Grundbedingungen in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Standards, wie Raumgrößen und Anzahl und Qualifikation des pädagogischen Personals, so dass nachfolgender, im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz formulierter Auftrag, qualifiziert umgesetzt werden kann.
„Tageseinrichtungen sollen insbesondere die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches Handeln einführen, ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern, die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie fördern, den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen, die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und den Umgang von behinderten und nichtbehinderten Kindern sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.“
Anmeldung in Emder Kindertageseinrichtungen im Januar –
Platzvergabe im Februar jeden Jahres
Kinder, die ab dem 01.08. eines jeden Jahres eine Kindertageseinrichtung,Krippe, Kindergarten oder Hort, besuchen sollen, werden jeweils im Januar in den gewünschten Einrichtungen angemeldet. Die Platzvergabe erfolgt im Februar durch den aufnehmenden Kindergarten.
Es wurden gemeinsame Aufnahmekriterien festgelegt, bei denen z.B. Kinder, die einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, vorrangig berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Kinder von Berufstätigen oder Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden. Des Weiteren sind die Wohnortnähe und das Alter der Kinder entscheidend.
Grundsätzlich werden in den Kindertageseinrichtungen nur Kinder aufgenommen, wenn sie und ihre sorgeberechtigte Eltern ihren regelmäßigen Wohnsitz in Emden haben.
Elternbeiträge und Ermäßigungsregelungen
In Emden sind die Elternbeiträge, die für den Besuch der Tageseinrichtungen (mit Ausnahme der Krippen) erhoben werden, unabhängig von der Trägerschaft in allen Einrichtungen einheitlich. Je nach Betreuungsform und –zeit werden abhängig vom Einkommen und von der Familiengröße REGELBEITRÄGE oder ERHÖHTE KINDERGARTENBEITRÄGE verlangt. In allen Kindertageseinrichtungen liegen entsprechende Elterninformationen aus. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie eine erste Orientierungshilfe, welchen Elternbeitrag Sie zahlen müssten:
| Der Regelbeitrag beträgt: | Der erhöhte Beitrag beträgt: | ||
| für einen | |||
| Nachmittagsplatz unter | 3 Std. | € 66,00 | € 82,00 |
| Nachmittagsplatz | 3 Std. | € 79,00 | € 97,00 |
| Vormittagsplatz | 4 Std. | € 92,00 | € 112,00 |
| verl. Vormittagsplatz | 6 Std. | € 118,00 | € 143,00 |
| Ganztagsplatz | 8 Std. | € 143,00 | € 174,00 |
| Hortplatz | 8 Std. | € 82,00 | € 102,00 |
| Dieser Regelbeitrag wird von den Sorgeberechtigten gezahlt, deren Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet: | Der erhöhte Kindergartenbeitrag wird von denen gezahlt, deren Einkommen folgende Grenzen überschreitet: | ||
| 2-Personen-Haushalt: | bis | € 1.950,00 | ab € 1.951,00 |
| 3-Personen-Haushalt: | bis | € 2.350,00 | ab € 2.351,00 |
| 4-Personen-Haushalt: | bis | € 2.750,00 | ab € 2.751,00 |
| 5-Personen-Haushalt: | bis | € 3.200,00 | ab € 3.201,00 |
| 6-Personen-Haushalt: | bis | € 3.650,00 | ab € 3.651,00 |
| jede weitere Person: | + € 450,00 | + € 450,00 | |
Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Beitrag für das 2. Kind um 1/3,
für das 3. Kind um 2/3, jedes weitere Kind erhält einen Freiplatz.
Sollten in der „Wunscheinrichtung“ keine freien Plätze sein, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich selber bei anderen Kindergärten zu erkundigen. Es wird aber auch vom FD Kinder und Familien Auskunft über noch vorhandene freie Plätze erteilt und ggfls. ein Alternativplatz vermittelt.
Wenn Sie weitere Fragen zu Emder Kindertageseinrichtungen haben, dann können Sie sich
an den FD Kinder und Familien, Fau Sommer, Telefon 04921-871613 / sommer@emden.de
wenden.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht beim FD Jugendhilfe die Möglichkeit, eine Sozialermäßigung auf den Regelbeitrag zu beantragen.
Im Verzeichnis finden Sie eine Adressenliste aller Einrichtungen. Einzelne Kindertagesstätten sind mit einer eigenen Homepage hinterlegt.


