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Allgemeine Informationen
Gesamtübersicht der Kindertageseinrichtungen
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Im Verzeichnis finden Sie die Adressen aller Einrichtungen.
In der Stadt Emden werden in 25 Tageseinrichtungen, die von 10 unterschiedlichen Trägern betrieben werden, etwa 1690 Kinder betreut. (Verzeichnis). Das Angebot reicht dabei von reinen Krippengruppen (Kinder unter 3 Jahren), Kindergartengruppen (Kinder von 3 – 6 Jahren), Hortgruppen (Schulkinder bis max. 14 Jahren) bis hin zu altersübergreifenden Gruppen (Kinder von 2 – 12 Jahren). In 4 Einrichtungen werden zudem in 7 Gruppen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut.
Ähnlich vielfältig wie die Trägerschaften (reformierte, lutherische und katholische Kirchengemeinden, Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, das Studentenwerk, der Deutsche Kinderschutzbund, verschiedene Elternvereine und Initiativen, sowie die Stadt Emden) ist auch die Gestaltung der Öffnungszeit in den verschiedenen Häusern. Neben den unterschiedlichen Regelbetreuungszeiten (2 ½, 3, 4, 6, 8 Stunden) werden oftmals auch Sonderöffnungen, eine ½ bis 1 Stunde vor oder nach den „normalen“ Gruppenzeiten angeboten. Die Leiterinnen der Einrichtungen (Verzeichnis) oder der FD Jugendförderung der Stadt Emden geben Ihnen gerne Auskunft.
Auftrag der Tageseinrichtungen
Unabhängig von der jeweiligen erzieherischen Grundrichtung der einzelnen Träger, die sie mit unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Schwerpunkten in eigener Verantwortung zu gestalten haben, obliegt allen Tageseinrichtungen ein eigener Erziehungs- und Bildungsauftrag, den sie in Ergänzung zur Familienerziehung und im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten zu erfüllen haben. Die Stadt Emden sichert durch die Förderung der Einrichtungen allen Trägern hierbei ähnliche Grundbedingungen in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Standards, wie Raumgrößen und Anzahl und Qualifikation des pädagogischen Personals, so dass nachfolgender, im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz formulierter Auftrag, qualifiziert umgesetzt werden kann.
„Tageseinrichtungen sollen insbesondere die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches Handeln einführen, ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern, die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie fördern, den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen, die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und den Umgang von behinderten und nichtbehinderten Kindern sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.“
Elternbeiträge und Ermäßigungsregelungen
In Emden sind die Elternbeiträge, die für den Besuch der Tageseinrichtungen (mit Ausnahme der Krippen) erhoben werden, unabhängig von der Trägerschaft in allen Einrichtungen einheitlich. Je nach Betreuungsform und –zeit werden abhängig vom Einkommen und von der Familiengröße REGELBEITRÄGE oder ERHÖHTE KINDERGARTENBEITRÄGE verlangt. In allen Kindertageseinrichtungen liegen entsprechende Elterninformationen aus. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie eine erste Orientierungshilfe, welchen Elternbeitrag Sie zahlen müssten:
| Der Regelbeitrag beträgt: | Der erhöhte Beitrag beträgt: | ||
| für einen | |||
| Nachmittagsplatz unter | 3 Std. | € 66,00 | € 82,00 |
| Nachmittagsplatz | 3 Std. | € 79,00 | € 97,00 |
| Vormittagsplatz | 4 Std. | € 92,00 | € 112,00 |
| verl. Vormittagsplatz | 6 Std. | € 118,00 | € 143,00 |
| Ganztagsplatz | 8 Std. | € 143,00 | € 174,00 |
| Hortplatz | 8 Std. | € 82,00 | € 102,00 |
| Dieser Regelbeitrag wird von den Sorgeberechtigten gezahlt, deren Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet: | Der erhöhte Kindergartenbeitrag wird von denen gezahlt, deren Einkommen folgende Grenzen überschreitet: | ||
| 2-Personen-Haushalt: | bis | € 1.950,00 | ab € 1.951,00 |
| 3-Personen-Haushalt: | bis | € 2.350,00 | ab € 2.351,00 |
| 4-Personen-Haushalt: | bis | € 2.750,00 | ab € 2.751,00 |
| 5-Personen-Haushalt: | bis | € 3.200,00 | ab € 3.201,00 |
| 6-Personen-Haushalt: | bis | € 3.650,00 | ab € 3.651,00 |
| jede weitere Person: | + € 450,00 | + € 450,00 | |
Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Beitrag für das 2. Kind um 1/3,
für das 3. Kind um 2/3, jedes weitere Kind erhält einen Freiplatz.
Auskunft zu allen diesen Fragen erhalten Sie beim FD Kinder und Familien.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht beim FD Jugendhilfe die Möglichkeit, eine Sozialermäßigung auf den Regelbeitrag zu beantragen.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung wird grundsätzlich von den einzelnen Kindertageseinrichtungen selber entgegengenommen, d.h. die Erziehungsberechtigten müssen sich rechtzeitig vor dem gewünschten Aufnahmedatum in der jeweiligen Einrichtung melden. Sollten in der „Wunscheinrichtung“ keine freien Plätze sein, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich selber bei anderen Kindergärten zu erkundigen. Es wird aber auch vom FD Kinder und Familien Auskunft über noch vorhandene freie Plätze erteilt und ggfls. ein Alternativplatz vermittelt.
Im Verzeichnis finden Sie eine Adressenliste aller Einrichtungen. Einzelne Kindertagesstätten sind mit einer eigenen Homepage hinterlegt.






