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    Sechs Sachgebiete mit unterschiedlichen Aufgaben:

    Sechs Sachgebiete
    mit unterschiedlichen Aufgaben:


    1. Bezirkssozialarbeit
    Problembelastete Familien und besondere Personengruppen werden beraten und unterstützt. Daraus resultieren folgende Aufgaben für die Bezirkssozialarbeit:

    • Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
    • Beratung und Unterstützung in Familien und von einzelnen Familienmitgliedern in Erziehungsfragen
    • Kennenlernen der Strukturen und Konzepte von Jugendhilfeeinrichtungen
    • Vermittlung eines Kindes / Jugendlichen in eine Jugendhilfeeinrichtung
    • Erziehungsbeistandschaft
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
    • Betreuung und Versorgung in Notsituationen
    • Soziale Gruppenarbeit
    • Vater-Mutter-Kindeinrichtung
    • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
    • Allgemeine Beratung in Jugendangelegenheiten

    2. Pflegekinderdienst
    Werbung und Bereitstellung von Jugendhilfeinstrumenten im Rahmen von Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses:

    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Vorbereitung und Qualifizierung von PflegestellenbewerberInnen in Bewerbergruppen
    • Kennenlernen der Strukturen und Konzepte von Jugendhilfeeinrichtungen
    • Vermittlung eines Kindes/Jugendlichen in die geeignete Jugendhilfeeinrichtung/Pflegefamilie

    3. Adoptionsvermittlung
    Bearbeitung der Anträge auf Vermittlung eines Adoptivkindes:

    • Bewerbungsverfahren
    • Adoptionseignungsfeststellung
    • Pädagogische, psychologische und juristisch/formale Beratung der abgebenden Mütter/Eltern
    • Formales, juristisches Verfahren der Adoption
    • Betreuung der Adoptionspflege
    • Adoptionsaufdeckung

    4. Jugendgerichtshilfe
    Von der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft beschuldigte und/oder nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilte Jugendliche und Heranwachsende werden während des gesamten Verfahrens begleitet, beraten und informiert:

    • Prüfen ob Jugendhilfemöglichkeiten in Betracht kommen
    • Mitwirken in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
    • Vorbereiten und anregen von Alternativen zur Untersuchungshaft- und Haftvermeidung
    • Überprüfen, begleiten und beraten bei der Erledigung von Weisungen und Auflagen aus einem Urteil

    5. Neue Ambulante Maßnahmen
    Organisieren und/oder durchführen von Weisungen und Auflagen aus einem Urteil:

    • Thematisch orientierte Soziale Trainingskurse
    • Verkehrskurse
    • Betreuungsweisung
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Arbeitsauflagen
    • Pädagogisch begleitete Arbeitsauflagen

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    Letzte Änderung: 03.08.2010

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