Wie bekommt man eine Sanierungsgenehmigung bzw. ggfls.Baugenehmigung?
Ganz einfach: Vor Beginn der Maßnahme stellen Sie einen Antrag bei der Stadt Emden (FD Stadtplanung), Ringstraße 38b, 26721 Emden. Wir entscheiden binnen eines Monats nach Eingang Ihres Antrages.
Eventuell ist eine dreimonatige Fristverlängerung möglich.
Die Sanierungsgenehmigung durch die Stadt ersetzt nicht die Baugenehmigung.
Ein Bauantrag muss gesondert beim Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden gestellt werden.
Die Antragstellung für die Sanierungsgenehmigung von Baugenehmigungsfreien Vorhaben kann durch schriftlichen Antrag oder mit Hilfe eines bei der Stadt vorliegenden Antragsformulars erfolgen.
Bei baurechtlichen Erfordernissen wird über eine Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde innerhalb nach zwei Monaten nach Eingang des Antrages entschieden. Sollte die geplante Maßnahme bzw. das geplante Rechtsgeschäft die Sanierung wesentlich erschweren oder unmöglich machen oder dem Sanierungszweck zuwiderlaufen ist eine Versagung der Genehmigung möglich. 
Die Genehmigung kann unter Auflagen, befristet oder auch bedingt, erteilt werden.
In bestimmten Fällen hat die Stadt eine Versagungspflicht.


