Fachbereich 500 - Gesundheit und Soziales - Leistungen für Bildung und Teilhabe
| Adresse: | Maria-Wilts-Straße 3, | 26721 Emden |
| Postanschrift: | Postfach 2254, | 26702 Emden |
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Nachhilfe oder Sportverein: Das Bildungspaket garantiert zusätzliche Leistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket wurde am 29. März im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, zusätzliche Leistungen finanzieren. Zuständig für die Umsetzung des Paketes sind die Kommunen. Beantragt werden können nun die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrkarten, Nachhilfestunden und die Mittagsverpflegung. Zusätzlich gibt es 10 Euro monatlich für jeden berechtigten Minderjährigen, um die Teilnahme am Vereinssport, Musikunterricht, Malschule, Museumsbesuche, Freizeiten oder ähnliches zu ermöglichen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen auf diese Weise am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.
In Emden können die Leistungen
| für SGB II-Bezieher oder erwerbsfähige Personen | beim Jobcenter Emden | Schlesierstraße |
| für SGB XII-Bezieher oder nicht erwerbsfähige Personen | beim Fachdienst Sozialhilfe | Maria-Wilts-Str. 3 |
| für Kinder im Wohngeldbezug | beim Fachdienst Wohnen | Maria-Wilts-Str. 3 |
| für Kinder im Kinderzuschlagsbezug | beim Fachdienst Wohnen | Maria-Wilts-Str. 3 |
beantragt werden.
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Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass die Leistungen des Bildungspaketes fast ausschließlich nicht als Geldleistung, sondern als Sachleistung, z.B. als Direktzahlung an die Vereine oder Schulen, gewährt werden. Mit den Einrichtungen, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe anbieten, will die Stadtverwaltung nach und nach entsprechende Vereinbarungen treffen.
Die Anträge für die neuen Leistungen liegen im Verwaltungsgebäude III und im Jobcenter aus und stehen als Download zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
L E R N F Ö R D E R U N G




