Fachdienst 550.2 Wohnen - Elterngeld
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| Postanschrift: | Postfach 2254, | 26702 Emden |
| Ansprechpartner: Herr Thomas | Telefon: 04921/871494 |
| Zimmer: 008 | |
| Ansprechpartner: NN | Telefon: 04921/871268 |
| Zimmer: 018 |

Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, das für ab dem 01. Januar 2007 geborene Kinder gilt, setzt das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes bzw. 10 bis 12 Monate nach Ende der Mutterschutzfrist gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Für Nichterwerbstätige wird ein Mindestelterngeld in Höhe von zur Zeit 300,-- € gezahlt.



