STARTSEITE  |  KONTAKT  |  ÜBERSICHT  |  IMPRESSUM
Schnellsuche:
Hauptnavigation: Navigation überspringen
  • Wirtschaft
  • Branchenbuch
  • Aktuelles
  • Kultur
  • Emder Links
  • Umwelt
    • Gewässerschutz
      • Altlasten
      • Abfall
      • Naturschutz
      • Klima, Luft, Energie
    • Verkehr
    • Bildung
    • Soziales
    • Familie/Jugend
    • Bürgerinfo
    • Politik
    • Service
    • Touristinfo
    • Emden filmreif
    • AIDA
    Seiteninhalt:zur Navigation zurückspringen

    Die Überwachung der Gewässer (Gewässerschau / Gewässerunterhaltung)

    Im Rahmen der Gewässeraufsicht überwacht die Wasserbehörde Zustand und Nutzung der Gewässer. Bei Gewässerschauen wird die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer überprüft.

    •  Merkblatt Gewässerunterhaltung

    Wie und durch wen Gewässer zu unterhalten sind und wer für diese Unterhaltung zuständig ist, wird durch das Niedersächsische Wassergesetz geregelt (§§ 97 ff.NWG).

    Die Gewässer werden dazu entsprechend ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Ordnungen eingeteilt:

    • Gewässer I. Ordnung (in Emden sind dies der Ems-Jade-Kanal und der Ems-Seiten-Kanal) werden vom Gewässereigentümer unterhalten.
    • Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (z.B.: Larrelter Tief. Fehntjer Tief) wurden Entwässerungsverbände gegründet (1. Entwässerungsverband Emden; Entwässerungsverband Oldersum), in denen alle Einwohner, die im Einzugsbereich dieser Gewässer wohnen, direkt oder indirekt Mitglieder sind. Die Unterhaltungskosten für diese Gewässer werden durch die Deich- und Sielachtgebühren abgedeckt.
    • Alle übrigen Entwässerungsgräben (soweit sie der Entwässerung von Grundstücken von mindestens zwei verschiedenen Grundstückseigentümern dienen) sind Gewässer III. Ordnung. Hier sind die Grundstückseigentümer anteilig zur Unterhaltung verpflichtet. Aufgrund der Vielzahl von privaten und teilweise auch öffentlichen Eigentümern gibt es hier häufig Probleme, da sich die Eigentümer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung oft nicht bewußt sind oder stark voneinander abweichende Vorstellung vom Ausmaß der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen haben. Hier sollten die erforderliche Arbeiten nach Art, Umfang und Zeitpunkt zwischen den Unterhaltungspflichtigen der angrenzenden Gewässerabschnitte abgestimmt werden.

    Ansprechpartner:

    Herr Erwin Schomerus
    Telefon: 04921/87-1509
    Fax: 04921/87-1223
    Fax an PC: 04921/87-101509
    E-Mail: schomerus@emden.de
    Verwaltungsgebäude II, Zimmer 204

     Zurück zur Übersicht Gewässerschutz

    Letzte Änderung: 23.11.2009

    Wunschkennzeichen

     Zoll-Auktion

     Ideen/Beschwerden

     Stadtsanierung

     Downloads

     Stadtplan

     Stellenausschreibung

     Ausbildung

     Hotelsuche

     Gästebuch


    Aktuelle Blutspendetermine
    in Emden weiter