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    Abfallrecht

     

    Die Aufgaben der Abfallüberwachung werden von der Unteren Abfallbehörde der Stadt Emden wahrgenommen.

    Die zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der unteren Abfallbehörde ist das Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Daneben bestehen zahlreiche weitere untergesetzliche Regelungen. Beispielhaft seien hier  die Altölverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die

    Verpackungsverordnung , die Batterieverordnung und die Altholzverordnung genannt.

     

    Die Untere Abfallbehörde nimmt im wesentlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahr. In der Praxis liegen die Schwerpunkte

     

    • bei der Abfallüberwachung von Betrieben, die nicht der Aufsicht durch das Staatliche  Gewerbeaufsichtsamt unterliegen, wie z.b. Einzelhandelsgeschäften, Baufirmen, Tankstellen und landwirtschaftliche Betrieben,

     

    • bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen, illegal abgestellten Autowracks und vermüllten Wohnungen sowie

     

    • bei der Abfallüberwachung von Gebäudeabbrüchen, Brandruinen und Klärschlammaufbringungen.

    Zu den nachfolgenden Themen sind ausführliche Information für Sie hinterlegt:

    1. Illegale Abfallablagerungen
    2. Ordnungswidrigkeiten-Katalog
    3. Bahnschwellen
    4. Umgang mit Asbestzementprodukten
    5. Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
    6. Verwertung von Bodenaushub

     

    Bei Fragen bzw. Anregungen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an:

     

    Stadt Emden

    Untere Abfallbehörde

    Herr Maecker

    Tel: 04921/871441

    Fax: 04921/87101441

    Email: maecker@emden.de

     

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    Letzte Änderung: 02.07.2007

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