Abfallrecht
| Die Aufgaben der Abfallüberwachung werden von der Unteren Abfallbehörde der Stadt Emden wahrgenommen. Die zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der unteren Abfallbehörde ist das Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Daneben bestehen zahlreiche weitere untergesetzliche Regelungen. Beispielhaft seien hier die Altölverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die | ![]() |
Verpackungsverordnung , die Batterieverordnung und die Altholzverordnung genannt.
Die Untere Abfallbehörde nimmt im wesentlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahr. In der Praxis liegen die Schwerpunkte
- bei der Abfallüberwachung von Betrieben, die nicht der Aufsicht durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt unterliegen, wie z.b. Einzelhandelsgeschäften, Baufirmen, Tankstellen und landwirtschaftliche Betrieben,
- bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen, illegal abgestellten Autowracks und vermüllten Wohnungen sowie
- bei der Abfallüberwachung von Gebäudeabbrüchen, Brandruinen und Klärschlammaufbringungen.
Zu den nachfolgenden Themen sind ausführliche Information für Sie hinterlegt:
- Illegale Abfallablagerungen
- Ordnungswidrigkeiten-Katalog
- Bahnschwellen
- Umgang mit Asbestzementprodukten
- Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
- Verwertung von Bodenaushub
Bei Fragen bzw. Anregungen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an:
Stadt Emden
Untere Abfallbehörde
Herr Maecker
Tel: 04921/871441
Fax: 04921/87101441
Email: maecker@emden.de



