Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten)
Zweck der Bodenschutzgesetzgebung
Wesentliche Aufgaben der Stadt Emden im Bodenschutz
Altlastenverdachtsflächenkataster und Auskunft
Sachverständige und Untersuchungsstellen
Die Maßgaben für den Umgang mit altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten und die Sanierungpflichten, sowie die Anforderungen an den vorsorgenden Bodenschutz sind heute bundeseinheitlich im "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)" vom 17. März 1998 und durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 geregelt. | ![]() |
Zweck der Bodenschutzgesetzgebung 
Zweck der Bodenschutzgesetzgebung ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG).
Wesentliche Aufgaben der Stadt Emden im Bodenschutz sind: 
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Für alle Maßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, die auf dem Betriebsgrundstück zur Abwehr, Verminderung oder Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen ergriffen werden, ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Emden zuständig, sofern der Betrieb auch immissionsschutzrechtlich von dort überwacht wird.
Altlastenverdachtsflächenkataster und Auskunft
Über die Altlastenverdachtsflächen führt die untere Bodenschutzbehörde ein Kataster, in welchem altlastenverdächtige Flächen und bekannte Altlasten erfasst sind bzw. werden. Derzeit sind in Emden etwa 690 Flächen bekannt, auf den möglicherweise oder nachweislich mit umweltge-fährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte) oder auf denen Abfälle gelagert, behandelt oder abgelagert (Altablagerungen) wurden.
Jeder hat auf Antrag das Recht, vorhandene oder bereitgehaltene Umweltinformationen (z.B. Daten über Altlastenverdachtsflächen) mitgeteilt zu bekommen. Ausnahmen davon sind u.a. dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse handelt. Im Einzelfall muß dann geprüft werden, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen. Um Übermittlungsfehlern und Irrtümern vorzubeugen, empfiehlt sich die Anfrage in schriftlicher Form. Der Anfrage ist ein Kartenausschnitt beizufügen, aus dem sich die katasteramtlichem Grundstücksbezeichnungen ergeben.
Darüber hinaus stellt Ihnen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Daten- und Kartenmaterial aus Bodenkunde, Hydrogeologie, Geologie und Altlasten in einer Web-Mapping Anwendung mit umfangreichen Anzeige- und Auswahlfunktionen auch für das Emder Stadtgebiet zur Verfügung. Hier können u.a. Lage und erste Informationen zu den Emder Altablagerungen eingesehen werden.
Sachverständige und Untersuchungsstellen 
Seit dem 1. April 2005 gilt in Niedersachsen die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten. Die Verordnung regelt ein förmliches Anerkennungsverfahren, in dem den Sachverständigen oder Laboratorien, die Tätigkeiten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz anbieten, ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde bescheinigt wird.
Dies nutzt auch privaten Auftraggebern, die z.B. als Besitzer einer Altlastenfläche sachkundige Beratung benötigen. Auskünfte über zugelassenen Sachverständige erhalten Sie über das IHK-Sachverständigenverzeichnis unter dem Stichwort Boden- im Postleitzahlbereich 26000 - 28999.
Ansprechpartner 
für den Bereich des nachsorgenden Bodenschutzes ist:
Herr Andreas Streich
Telefon: 04921/87-1474
Fax: 04921/87-1223
Fax an PC: 04921/87-101474
E-Mail: streich@emden.de
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 205d




