Fachdienst Umwelt
Allgemeines Ziel des Umweltschutzes sind Vermeidung bzw. Beseitigung von Beeinträchtigungen der Umwelt. Daher sind die Abwehr, Begrenzung und Beseitigung schädlicher Auswirkungen auf Mensch Tier und Pflanze sowie Wasser, Luft und Boden Hauptaufgaben des behördlichen Umweltschutzes. Den Rahmen setzen die Vorgaben des Wasser-, Naturschutz-, Bodenschutz-, Deich-, Abfall- und Immissionsschutzrechts.
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