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    Förderprogramme

     

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    • Kommunales Förderprogramm
    • IWIN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

    Kommunales Förderprogramm

    auch in der Förderperiode 2007 – 2013 stehen der Stadt Emden finanzielle Mittel aus dem  „Regionalisierten Teilbudget“ zur kommunalen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    ( „KMU“ ) aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

     

    Die Richtlinie der Stadt Emden ist seit dem 30.10.2008 in Kraft getreten, zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitender Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen.

     

    Darin enthalten sind die wesentlichen Voraussetzungen, die an eine finanzielle Förderung von Investitionsvorhaben geknüpft sind. Die komplette Richtlinie kann Ihnen auf Wunsch zugesandt werden oder im Internet eingesehen bzw. herunter geladen werden.

     

    Richtlinie zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Stadt Emden

     

    Antrag zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Stadt Emden

     

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Wirtschaftsförderung:
    Herrn Hans-Erich Hoffmann, Tel.: 87-1443, hoffmann@emden.de, Frau Bianca Scharf, Tel.: 87-1231, scharf@emden.de oder Herrn Bernd van Ellen, Tel.: 87-1378, vanellen@emden.de


    Ideenwettbewerb der niedersächsischen Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand IWIN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (Flyer als pdf-Datei)

    Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Durch die Förderung soll der Strukturwandel in den niedersächsischen KMU unterstützt werden. Für die Beratung und Antragstellung sind Regionale Anlaufstellen (RAS) für ESF geförderte Weiterbildung zuständig.
    Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU und von Betriebsinhabern. Die Weiterbildung muss sich auf die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen (überbetrieblich).

    Vollständiger Text (pdf-Datei)

    Ansprechpartner bei der IHK,
    Herr Groen Tel.: (0 49 21) 89 01-68, mailto: adolf.groen@emden.ihk.de

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    Letzte Änderung: 14.07.2009

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