Aufnahmeverfahren an Emder Gymnasien: Rechtsprüfung schafft Klarheit

Im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren für den neuen fünften Jahrgang am Max-Windmüller-Gymnasium hat die Stadt Emden die rechtliche Situation durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück prüfen lassen.

Hintergrund ist ein Beschluss des Rates der Stadt Emden aus dem Dezember 2025, wonach die Aufnahmekapazität des Max-Windmüller-Gymnasiums künftig auf vier Züge begrenzt werden soll. Die Stadtverwaltung war verpflichtet, diesen Beschluss im Aufnahmeverfahren umzusetzen. Nach Vorliegen und Auswertung der Anmeldezahlen wurden die Schulen über die Anwendung der beschlossenen Zügigkeitsregelungen informiert. Dabei wurde deutlich, dass für sämtliche angemeldeten Schülerinnen und Schüler bereits Aufnahmezusagen ausgesprochen worden waren und auf dieser Grundlage bereits weitere organisatorische Schritte eingeleitet wurden.

Daraufhin hat die Stadt Emden die Prüfung der rechtlichen Situation durch das RLSB in die Wege geleitetet. 
Nach der dort vertretenen Rechtsauffassung kommt den bereits erteilten Aufnahmezusagen ein besonderer Vertrauensschutz zu. Die Zusagen haben ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis begründet, auf dessen Fortbestand die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern grundsätzlich vertrauen dürfen. Eine nachträgliche Aufhebung der Aufnahmeentscheidungen wäre nach der vorliegenden rechtlichen Einschätzung nicht gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund kann die vom Rat beschlossene Begrenzung auf vier Züge zum kommenden Schuljahr nicht umgesetzt werden. Das Max-Windmüller-Gymnasium kann mit fünf Eingangsklassen in das neue Schuljahr starten.

Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien bedeutet dies nun Klarheit und Planungssicherheit für den bevorstehenden Schulstart. Nach Angaben der Schulleitung stehen die hierfür erforderlichen Raumkapazitäten etc. zur Verfügung.

Der zuständige Stadtrat Volker Grendel erklärt hierzu: "Die rechtliche Bewertung liegt nun vor und schafft die notwendige Klarheit für die betroffenen Familien. Für die Schülerinnen und Schüler ist entscheidend, dass sie nun Planungssicherheit für den Start in das neue Schuljahr haben. Ich bedauere sehr, dass seitens der Schule das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung nicht abgewartet wurde und stattdessen so viele Eltern mittels eines nicht abgestimmten Elternbriefes verunsichert wurden."

Unabhängig von der nun geklärten Rechtslage bleiben die Fragen der langfristigen Schulentwicklungs- und Raumplanung weiterhin bestehen. Diese werden Verwaltung, Politik und Schulen auch in den kommenden Jahren gemeinsam beschäftigen.