Bescheide für Grundstücksabgaben werden zugestellt

Die Jahressteuerbescheide für Grundstücksabgaben 2023 sind zwischenzeitlich erstellt worden. Mit der Verteilung der über 20.000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer wird am 26.01.2023 begonnen. Wegen der großen Anzahl an Bescheiden kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Verteilung kommen.

Die Bescheide enthalten neben den Festsetzungen der Grundstücksabgaben für das Jahr 2023 auch die Müllgebührenabrechnung für das Jahr 2022. Mögliche Erstattungen werden sogleich mit den Zahlpflichten des ersten Quartals (15.02.2023) verrechnet. 

Dem eigentlichen Berechnungs- und Festsetzungsteil ist ein allgemeiner Text vorangestellt, der die Verständlichkeit des Bescheides erleichtert. Hier wird beschrieben, wo die wesentlichen Aussagen und Zahlen zu finden sind. Die Wiegedaten werden tabellarisch im Bescheid aufgeführt und liegen der Müllabrechnung zu Grunde.

Sollten sich Fragen zu den Bescheiden ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Finanzen, Abgaben und Stadtkasse gerne zur Verfügung. Wegen Brandschutzarbeiten in der 4. Etage des Verwaltungsgebäudes I bittet der Fachdienst Finanzen, Abgaben und Stadtkasse nach Möglichkeit per E-Mail (abgaben@emden.de) oder per Post Kontakt aufzunehmen. Ihr Anliegen wird dann schnellstmöglich bearbeitet. Sie können uns auch gerne anrufen, die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie auf den Bescheiden.

Wir bitten um Verständnis.