Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel steigt das Abfallaufkommen deutlich. Der Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden gibt Hinweise, wie Geschenkverpackungen, Weihnachtsbäume, Essensreste oder Silvesterfeuerwerk richtig entsorgt werden.
Geschenkpapier, Luftschlangen und Verpackungen
Buntes Geschenkpapier und Luftschlangen gehören ins Altpapier, sofern diese nicht beschichtet sind. Stark glänzende oder metallisierte Papiere müssen in den Restmüll. Wer Ressourcen sparen möchte, kann Papier aufbewahren und wiederverwenden oder auf Stoffe, Zeitungen oder andere wiederverwendbare Verpackungen ausweichen.
Weihnachtsbaumkugeln, Lametta und Lichterketten
Zerbrochene Glaskugeln und Kunststoffkugeln gehören in den Restmüll. Lametta lässt sich häufig mehrfach nutzen; wenn es entsorgt werden muss, gehört es ebenfalls in den Restmüll. Defekte Lichterketten zählen zum Elektroschrott und können beim Entsorgungszentrum in der Eichstraße, bei den Elektrokleingeräte-Containern oder im Handel abgegeben werden.
Weihnachtsbäume: Entsorgen – oder weiterleben lassen
Abgeschmückte Weihnachtsbäume werden am jeweiligen Abfuhrtag vom 6. Januar bis 19. Januar 2026 von der Müllabfuhr eingesammelt.
Immer mehr Haushalte entscheiden sich für Bäume im Topf, die nach den Feiertagen weiterleben können.
Adventskränze und Kerzenreste
Adventskränze gehören wegen Draht, Kunststoffteilen oder Styropor in den Restmüll. Abgekühlte Kerzenreste gehören ebenfalls in den Restmüll.
Weihnachtskarten mit Musik
Musikalische Grußkarten enthalten Batterien. Diese müssen getrennt entsorgt werden – beim Entsorgungszentrum in der Eichstraße, bei den Elektrokleingeräte-Containern oder im Handel. Batterien gehören niemals in den Hausmüll.
Lebensmittelreste: Richtig verwerten statt wegwerfen
Gerade an den Feiertagen bleiben häufig Speisen übrig. Gekochte Essensreste gehören in den Restmüll. Große Mengen an Fett sollte nicht in den Abfluss gelangen, da es die Leitungen verstopfen kann. Wer übrig gebliebene Lebensmittel rechtzeitig einfriert oder weiterverarbeitet, reduziert Abfall und schont Ressourcen.
Silvesterabfälle: Feuerwerk richtig entsorgen
Abgebrannte Feuerwerkskörper wie leere Raketenhülsen, Pappreste oder Batterien dürfen – vollständig erkaltet – in die Restmülltonne. Sie sind nicht verwertbar und können daher über den Hausmüll entsorgt werden. Wichtig ist, dass keine Glutreste mehr vorhanden sind.
Blindgänger gehören nicht in den Restmüll. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass Sie explodieren.
Nicht gezündetes, intaktes Feuerwerk darf ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dies muss über die kommunale Schadstoffsammlung beim Entsorgungszentrum in der Eichstraße abgegeben werden.