Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt vor, dass Schulanfänger*innen deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, bereits im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Aus organisatorischen Gründen ist es deshalb erforderlich, die Schulanfänger*innen, die im August 2024 eingeschult werden, bereits im Frühjahr 2023 bei den entsprechenden Grundschulen der Stadt Emden und der Gemeinde Hinte anzumelden.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung, aus der die näheren Einzelheiten des o.g. Sachverhalts zu entnehmen sind, wird am Samstag, den 29.04.2023, in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht.