Die Stadt Emden hat in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Leer/Emden und dem Hauptzollamt Oldenburg großangelegte Kontrollen durchgeführt
Am Donnerstag haben in den frühen Abendstunden knapp 50 Beamtinnen und Beamte der Stadtverwaltung Emden, der Polizeiinspektion Leer/Emden, des Hauptzollamtes Oldenburg und des Innenministeriums zeitgleich drei gastronomische Betriebe in Emden kontrolliert. Die Kontrollen fanden in Fortführung der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Clankriminalität sowie allgemein zur Aufdeckung von illegalem Glückspiel statt.
Für diese Kontrollaktion wurde der Ansatz eines breitgefächerten Fachwissens aus Verwaltung einerseits und Polizei- und Zollbehörden andererseits gewählt. So waren von der Stadt Emden Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Steuern und Finanzen, Baurecht, Ausländerrecht, Gewerbe- und Glückspielrecht sowie dem allgemeinen Ordnungsrecht beteiligt. Der Zoll hat seine Kompetenzen in Sachen Finanzkontrolle, Schwarzarbeit und Tabaksteuer eingebracht, während die Polizei unter anderem mit geschulten Kräften zum Glückspielrecht vertreten war und die allgemeine Sicherheit hergestellt hat.
Diese Konzentration von Einsatzkräften und Fachwissen ist bisher neu für die Stadt Emden. In der Fokussierung von unterschiedlichen Fachkompetenzen auf einzelne Sachverhalte und Objekte wird die Chance gesehen, kriminellen Strukturen effektiv entgegentreten zu können. Dies ist auch ein Kerngedanke der Kooperation zur Bekämpfung der Clankriminalität. Daher sollen in Zukunft weitere Kontrollen unter zeitgleicher Beteiligung mehrerer Fachstellen und Behörden wiederholt werden.
Am Donnerstagabend konnten als erste Sofortmaßnahmen die Sicherstellung von insgesamt fünf Glückspielautomaten und einem vierstelligen Geldbetrag sowie die vorübergehende Stilllegung von weiteren zwei Glückspielautomaten bilanziert werden. Darüber hinaus wurde ein Nebenraum eines Lokals komplett versiegelt, da die in diesem Raum befindlichen Geräte noch näher untersucht werden müssen.
In den nächsten Wochen sind nun die einzelnen Feststellungen rechtlich zu bewerten. Mit der Einleitung von mehreren Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zu rechnen. Im Raum stehen insbesondere Verstöße gegen das Glückspielrecht und Sozialleistungsbetrug. Daneben werden Verfahren nach zollrechtlichen Bestimmungen, dem Baurecht sowie dem Gewerbe- und Gaststättenrecht geprüft.