Die Stadt Emden hat in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Leer/Emden und dem Hauptzollamt Oldenburg hat in der Nacht zu Samstag großangelegte Kontrollen durchgeführt.
Am Freitag, 21. November 2025, haben in den frühen Abendstunden bis in die Nachtstunden hinein etwa 35 Beamtinnen und Beamte der Stadtverwaltung Emden, der Polizeiinspektion Leer/Emden, des Hauptzollamtes Oldenburg und des Innenministeriums insgesamt vier gastronomische Betriebe in Emden aufgesucht.
Die Kontrollen fanden in Fortführung der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Clankriminalität als auch allgemein zur Aufdeckung von illegalem Glückspiel statt. Für diese Kontrollaktion wurde der Ansatz eines breitgefächerten Fachwissens aus Verwaltung einerseits und Polizei- und Zollbehörden andererseits gewählt. So waren seitens der Stadt Emden Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Steuern und Finanzen, Baurecht, Ausländerrecht, Gewerbe- und Glückspielrecht sowie dem allgemeinen Ordnungsrecht beteiligt. Der Zoll hat seine Kompetenzen in Sachen Finanzkontrolle, Schwarzarbeit und Tabaksteuer eingebracht, während die Polizei unter anderem mit geschulten Kräften zum Glückspielrecht vertreten war und die allgemeine Sicherheit hergestellt hat. Eine vergleichbare Aktion hatte bereits im August 2024 in Emden stattgefunden.
Erste Ergebnisse
Am Freitag konnten als erste Sofortmaßnahmen die Sicherstellung von insgesamt sechs Glückspielautomaten und einem vierstelligen Geldbetrag sowie die
vorübergehende Stilllegung von weiteren vier Glückspielautomaten bilanziert werden. Darüber hinaus wurde in einem Lokal Rauschmittel samt einem unerlaubten Messer sichergestellt sowie in einem weiteren Lokal im Rahmen der Steueraufsicht mehrere Kilo Wasserpfeifentabak beschlagnahmt. In den kommenden Wochen werden nun die einzelnen Feststellungen rechtlich bewertet. Mit der Einleitung von mehreren Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zu rechnen.
Im Raum stehen insbesondere Verstöße gegen das Glückspielrecht und Gewerbe- und Gaststättenrecht. Daneben werden Verfahren unter anderem nach steuerrechtlichen Bestimmungen, dem Baurecht sowie dem Strafrecht geprüft.
Bezüglich der Räumlichkeiten wird zumindest in einem Fall noch nachträglich geprüft werden müssen, ob diese dazu geeignet sind, dort Glückspielgeräte zu installieren. In einem weiteren Fall werden ggf. nochmal Raumluftmessungen erfolgen müssen, um über die Notwendigkeit weiterer Entlüftungsmaßnahmen entscheiden zu können.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Betreiber von Glückspielautomaten dazu verpflichtet sind, alle Personen vor der Nutzung dahingehend zu überprüfen, ob diese ggf. in der deutschlandweiten Sperrdatei OASIS gesperrt sind. Dies ist ein unabdingbarer Baustein im Rahmen des Spielerschutzes. Insbesondere in Shisha-Bars kommt es immer wieder zu erhöhten Konzentrationen von Kohlenmonoxid. Dieses Gas wird vom Besucher*innen kaum wahrgenommen, hat jedoch stark gesundheitsgefährdende Eigenschaften. Besucher*innen sollten daher bereits aus Eigenschutz darauf achten, dass die Lokalitäten über eine ausreichende Be- und Entlüftung verfügen.
Die Stadt Emden dankt den Einsatzkräften von Polizei und Zoll für die gute Zusammenarbeit. Ähnliche Aktionen sollen in der Zukunft in diesem oder auch kleinerem Umfang immer wieder durchgeführt werden.