Jugendschutz: Testkäufe mit 17-jährigen Schülerinnen mit erschreckenden Ergebnissen

Mitarbeiter*innen der Fachdienste Jugendförderung und Öffentliche Sicherheit und Ordnung haben am Dienstag, 18.06.2024, mit Hilfe von zwei 17jährigen Schülerinnen und der Unterstützung der Polizeiinspektion Emden/Leer Testkäufe in Emden durchführen lassen.

Dazu haben die Schülerinnen in Kioske, Einzelhandelsgeschäften und in einem Tankstellenshop versucht Zigaretten und Alkoholmischgetränke zu kaufen, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz der Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken, mit Ausnahme von Bier und Wein, an Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Leider musste festgestellt werden, dass in allen Fällen Zigaretten ausgegeben und nur in einem Fall der Kauf von Alkohol versagt wurde. Dabei haben sich die jeweiligen Verkäufer*innen sogar in einigen Fällen den Ausweis zeigen lassen, aber dennoch die Waren herausgegeben. Des Weiteren wurde eine Spielhalle aufgesucht. Der Besuch von Spielhallen ist minderjährigen Personen untersagt. Auch in diesem Fall wurden zwar die Ausweise von den Testpersonen vorgelegt, ihnen jedoch dennoch der Zugang zur Spielhalle gewährt.  Abschließend haben die Schülerinnen noch eine Raucher-Kneipe aufgesucht und jeweils einen so genannten "Charly" (Mixgetränk aus Weinbrand/Cola) bestellt. Leider wurden Ihnen die Getränke ohne weitere Nachfragen ausgeschenkt. In diesem Fall liegen sogar zwei Verstöße vor, da den Schülerinnen der Zutritt zum Lokal nicht gewährt und ihnen kein entsprechender Alkohol hätte ausgeschenkt werden dürfen. Insgesamt wurden sieben Verkaufsstellen bzw. Lokale aufgesucht.

"Ein solch schlechtes Ergebnis haben wir nicht erwartet“, so Martin Wegbünder, Fachdienstleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, "bestätigt uns jedoch in unserer Absicht, entsprechende Kontrollen in kürzeren Abständen zu wiederholen". Auf die Betriebsinhaber*innen und die jeweiligen Verkäufer*innen warten nun entsprechende Bußgeldverfahren. Die Höhe der Bußgelder werden sich vermutlich im drei- oder niedrigem vierstelligen Bereich bewegen. Sollten Betriebe wiederholt mit entsprechenden Verstößen auffallen, droht in letzter Konsequenz eine Gewerbeuntersagung.