Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. 

Künftig kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe geändert werden soll.  

Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz und zur Anmeldung, die ab dem 1. August 2024 möglich ist, finden Sie auf der Webseite unseres Standesamtes.