Jahressteuerbescheide für Grundstücksabgaben und Hundesteuer

Die Stadt Emden teilt mit, dass die Jahressteuerbescheide für die Grundstücksabgaben 2026 erstellt wurden. Mit der postalischen Verteilung der über 20.000 Bescheide an Grundstücks- und Wohnungseigentümer wurde am 16. Januar 2026 begonnen. Aufgrund der großen Anzahl kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Zustellung durch den Postdienstleister kommen.

Die Bescheide enthalten:
•    Die Festsetzungen der Grundstücksabgaben für das Jahr 2026
•    Die Müllgebührenabrechnung für das Jahr 2025, einschließlich der Wiegedaten

Mögliche Erstattungen werden mit den Zahlungsverpflichtungen des ersten Quartals (Fälligkeit: 15. Februar 2026) verrechnet. Änderungen bei Hebe- und Gebührensätzen gegenüber dem Vorjahr gibt es nicht.

Hundesteuer
Die in den Vorjahren versandten Hundesteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern sich die Besteuerungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht geändert haben. Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgte über die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt im Dezember 2025. Gesonderte Bescheide werden nur bei Änderungen der Besteuerungsgrundlage versendet.

Fälligkeitstermine:
•    Quartalszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026
•    Jahreszahler: 1. Juli 2026

Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung automatisch.

Für Rückfragen und um einen zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel mitzuteilen, nutzen Sie gerne das Serviceportal OpenR@thaus der Stadt Emden.  Alternativ ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail an abgaben(at)emden.de möglich. Wir bitten um Verständnis, dass die Anfragen der Reihe nach abgearbeitet werden und bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen. Aufgrund des hohen Aufkommens kann es zur eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen.

Weitere Informationen finden Sie in den Bescheiden oder unter www.emden.de/grundstuecksabgaben