Öffentliche Auslegung: Abfallwirtschaftskonzeptes 2025-2029

Nach § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes ist die entsorgungspflichtige Körperschaft verpflichtet, für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und stetig fortzuführen. In diesem Konzept werden die Eckpunkte der weiteren abfallwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Emden diskutiert und festgelegt. Zu diesem Zweck hat eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung zu erfolgen. Nach Bewertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt der Beschluss des Abfallwirtschaftskonzeptes durch den Rat.Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 beschlossen, den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes liegt in der Zeit vom 14.04.2025 – 11.05.2025 beim Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden, Zum Nordkai 12, in der Zentrale (Zimmer 9, Erdgeschoss), während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Bedenken und Anregungen können nur während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift vor Ort vorgebracht werden. Stellungnahmen können zudem auch auf elektronischem Wege übermittelt werden an: bee(at)emden.de 
Parallel zur Auslegung beim Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden können die Unterlagen auf www.emden.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ und auf der Website des Bau- und Entsorgungsbetriebes Emden, www.bee-emden.de  in der Rubrik „Downloads“ eingesehen werden.