Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen

In einer gemeinsamen Aktion haben die Fachdienste Jugendförderung und Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Mittwoch, 13. November 2024, zusammen mit zwei 14-jährigen Jugendlichen Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen in Emden durchgeführt. Ziel war es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Hinblick auf den Verkauf von Tabakwaren, inklusive Vapes und alkoholischen Getränken zu überprüfen.

Ergebnisse der Testkäufe:
In insgesamt neun Fällen versuchten die Jugendlichen, altersbeschränkte Waren zu erwerben – darunter Tabakwaren, Vapes und alkoholische Getränke, sowie das Spielen an Geldspielautomaten. Die Testkäufe fanden in unterschiedlichen Verkaufsstellen wie Kiosken, Discountern, Supermärkten, Tankstellen-Shops und Imbissbetrieben statt.

In vier der neun Versuche gelang es den Jugendlichen, Tabakwaren oder alkoholische Getränke zu erwerben – ein erschreckendes Ergebnis, vor allem, weil moderne Kassensysteme in den meisten Fällen das Verkaufspersonal explizit auf die Altersbeschränkung der eingescannten Waren hinweisen. Leider wurde bei den beobachteten Verkaufsstellen festgestellt, dass das Personal diesen Hinweisen nicht ausreichend Beachtung schenkte. Dies steht im Widerspruch zu den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen, die darauf abzielen, Minderjährige vor dem Erwerb solcher Produkte zu schützen.

Ergebnisse im Vergleich zu früheren Testkäufen:
Im Vergleich zu einem ähnlichen Test im Juni dieses Jahres, bei dem alle Testkäufe erfolgreich waren, zeigt sich jedoch eine leichte Verbesserung: In diesem Test gab es immerhin eine höhere Anzahl an gescheiterten Versuchen. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Situation unbefriedigend.
Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Jugendlichen:
In Gesprächen mit den Jugendlichen bestätigte sich die Erkenntnis, dass der Erwerb von Tabakwaren, Vapes und Alkohol für viele Jugendliche kein unüberwindbares Hindernis darstellt. Besonders Vapes, die wie Tabakwaren ab 18 Jahren verkauft werden müssen, sind nach Aussage der Jugendlichen oft leichter zugänglich als alkoholische Getränke. Diese Erkenntnis unterstreicht die Notwendigkeit, den Jugendschutz weiter zu verstärken und Verkaufsstellen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Rechtliche Konsequenzen und Ausblick:
Gegen die Verkäufer und Betriebsinhaber, die gegen die Altersvorschriften verstoßen haben, wird nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Im Wiederholungsfall müssen die betroffenen Betriebsinhaber mit einer Überprüfung ihrer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit rechnen. Im schlimmsten Fall könnte dies zu einer Gewerbeuntersagung führen.

Die beteiligten Fachdienste betonen, dass solche Kontrollen auch in Zukunft regelmäßig durchgeführt werden sollen, um sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen konsequent eingehalten werden und Minderjährige vor schädlichen Produkten geschützt bleiben.

Fazit:
Die jüngsten Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig die fortlaufende Überwachung des Verkaufs von altersbeschränkten Produkten ist. Die Fachdienste werden ihre Kontrollmaßnahmen weiter intensivieren, um sowohl Verkäufer als auch Käufer stärker für die Bedeutung des Jugendschutzes zu sensibilisieren.